Stationäre medizinische Rehabilitation

Sie erfolgt in spezialisierten Rehabilitationskliniken und wird vom Versicherten bei seiner Rentenversicherung oder Krankenkasse beantragt. Ihr gestellter Antrag wird durch eine neutrale ärztliche Institution (z. B. Medizinischer Dienst, Amtsarzt o. a.) geprüft. Besteht die Notwendigkeit der stationären medizinischen Rehabilitation, wird sie in der Regel für die Dauer von drei Wochen bewilligt.

Sollten Sie pflegebedürftige Angehörige haben, die durch Sie versorgt werden, brauchen Sie aus Rücksicht nicht auf Ihre medizinische Rehabilitation zu verzichten. Während Ihres Aufenthalts in unseren Kliniken können Angehörige aller Pflegegrade in unseren Pflegeheimen zur Kurzzeitpflege aufgenommen oder durch unseren ambulanten Pflegedienst betreut werden.

 

Zertifizierung

Aufgabe der stationären Rehabilitation

Aufgabe der Rehabilitation ist es, die Erwerbsfähigkeit des Patienten zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen bzw. die Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse eine stationäre Behandlung in einer Rehabilitationsklinik bewilligen.

IRENA-Programm

(Derzeit leider keine freien Termine vohanden)

Die Rentenversicherung bietet für Ihre Versicherten die Möglichkeit im Anschluss an jede stationäre medizinische Rehabilitation einschließlich der Anschlussheilbehandlung (AHB) an Nachsorgeprogrammen (Fachbereich Orthopädie) teilzunehmen.


Was muss ich zuzahlen?

Die Kosten für eine stationäre medizinische Rehabilitation (früher Heilverfahren HV) werden von Ihrer Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse getragen.

Im Allgemeinen leisten Sie eine kalendertägliche Zuzahlung. In Abhängigkeit von Ihrem Einkommenbesteht die Möglichkeit, von dieser Eigenbeteiligung befreit zu werden. Eine entsprechende Beratung erhalten Sie von Ihrer Rentenversicherung oder Krankenkasse.

Die Zahlungen der Eigenbeteiligung, die im Kalenderjahr bereits geleistet wurden, werden angerechnet.


Informationen/Aufnahme:

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gynäkologie

Telefon: (03 49 25) 6 37 41
Fax: (03 49 25) 6 30 05
E-Mail

Orthopädie/Geriatrie

Telefon: (03 49 25) 6 30 11
Telefon: (03 49 25) 6 30 12
Telefon: (03 49 25) 6 30 41
Fax: (03 49 25) 6 30 46 / (03 49 25) 6 30 78
E-Mail

Koordinator An- und Abreise

Telefon: (03 49 25) 6 30 26
 
E-Mail