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Stationäre Rehabilitation

Aufgabe der stationäre Rehabilitation ist es, die Erwerbsfähigkeit des Patienten zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen bzw. die Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse eine stationäre Behandlung in einer Rehabilitationsklinik bewilligen.
Auch privat versicherte und beihilfeberechtigte Patienten können bei ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle eine stätionäre Rehabilitation beantragen.

Sollten Sie pflegebedürftige Angehörige haben, die durch Sie versorgt werden, brauchen Sie aus Rücksicht nicht auf Ihre medizinische Rehabilitation zu verzichten. Während Ihres Aufenthalts in unseren Kliniken können Angehörige aller Pflegegrade in unseren Pflegeheimen zur Kurzzeitpflege aufgenommen oder durch unseren ambulanten Pflegedienst betreut werden.

Möchten Sie Ihnen vertraute Personen zu Ihrem Rehabilitationsaufenthalt mitbringen, so besteht in beiden Kliniken die Möglichkeit zur Aufnahme von Begleitpersonen. Auf Wunsch können sich Begleitpersonen auch in unseren Kliniken behandeln lassen.

Orthopädie

Unsere Fachkliniken für Orthopädie verfügt über alle notwendigen Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten.

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Gynäkologie

Erfahrene Ärztinnen/Ärzte, Psychologinnen, Therapeutinnen und Schwestern stehen Ihnen, im Fachbereich Gynäkologie zur Seite.

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Stationäre medizinische Rehabilitation

Diese Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme (früher stationäres Heilverfahren HV) erfolgt in unseren spezialisierten Rehabilitationskliniken und wird vom Versicherten bei seiner Rentenversicherung oder Krankenkasse beantragt.

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Anschlussrehabilitation

Die Anschlussrehabilitation (früher Anschlussheilbehandlung AHB) ist eine Form der medizinischen Rehabilitation, die sich unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung anschließt.

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