Anschluss-Rehabilitation
Die stationäre oder ambulante Anschlussrehabilitation (früher Anschlussheilbehandlung AHB) ist eine Form der medizinischen Rehabilitation, die sich bis auf wenige Ausnahmefälle unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung anschließt. Ziel ist die Wiederanpassung des Patienten an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens. Es gilt vor allem, verloren gegangene Funktionen wiederzuerlangen oder bestmöglich zu kompensieren. Mit der Anschlussrehabilitation wird weitestgehend die Forderung verwirklicht, möglichst früh mit der Rehabilitation zu beginnen, um so eine Verbindung von akut stationärer und rehabilitativer Behandlung zu erreichen.
Sollten Sie pflegebedürftige Angehörige haben, die durch Sie versorgt werden, brauchen Sie aus Rücksicht nicht auf Ihre medizinische Rehabilitation zu verzichten. Während Ihres Aufenthalts in unseren Kliniken können Angehörige aller Pflegegrade in unseren Pflegeheimen zur Kurzzeitpflege aufgenommen oder durch unseren ambulanten Pflegedienst betreut werden.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Anschlussrehabilitation haben auch Patienten, die nicht mehr im Berufsleben stehen. Eine Altersbegrenzung sieht das Gesetz nicht vor. Sprechen Sie vor oder während Ihres Krankenhausaufenthaltes mit dem behandelnden Arzt oder dem Sozialarbeiter. Der Sozialdienst des Krankenhauses leitet die Anschlussheilbehandlung ein.
TRENA-Programm
Die Rentenversicherung bietet für Ihre Versicherten die Möglichkeit im Anschluss an jede stationäre medizinische Rehabilitation einschließlich der Anschlussheilbehandlung (AHB) an Nachsorgeprogrammen (Fachbereich Orthopädie) teilzunehmen. Das TRENA*-Programm unterstützt durch gerätegestütztem Training die Wiederherstellung der körperliche Leistungsfähigkeit nach der Reha.
*TRENA - Trainingstherapeutischen Rehabilitationsnachsorge
Ansprechpartnerin:
Leiterin Sporttherapie
Tel: (034925) 6 1043
E-Mail: sporttherapie@embs.de
IRENA-Programm
(Derzeit leider keine freien Termine vorhanden)
Die Rentenversicherung bietet für Ihre Versicherten die Möglichkeit im Anschluss an jede stationäre medizinische Rehabilitation einschließlich der Anschlussheilbehandlung (AHB) an Nachsorgeprogrammen (Fachbereich Orthopädie) teilzunehmen.
Zertifizierung
Was muss ich zuzahlen?
Die Anschlussrehabilitation ist einem Krankenhausaufenthalt gleichzusetzen.
Ist die AHB eine Leistung der Krankenkasse müssen Sie 10 €/Tag für maximal 28 Tage zuzahlen.
Ist die AHB eine Leistung der Rentenversicherung beträgt Ihre Kostenbeteiligung 10 €/Tag für längstens 14 Tage.
Die Zahlungen der Eigenbeteiligung, die im Kalenderjahr bereits geleistet wurden, werden in beiden Fällen angerechnet. In Abhängigkeit von Ihrem Einkommen besteht die Möglichkeit, von dieser Eigenbeteiligung befreit zu werden. Eine entsprechende Beratung erhalten Sie von der Rentenversicherung oder Krankenkasse.
Informationen/Aufnahme:
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Verfügung.
AHB Gynäkologie
AHB Orthopädie/Geriatrie
Fax: (03 49 25) 6 30 46 / (03 49 25) 6 30 78